Teil 2 unserer Reihe zur #btw17, also der Bundestagswahl. Im letzten Teil haben wir Dir gezeigt, warum wählen wichtig ist und Du am 24. September zum Wahllokal gehen solltest.

Und da wären wir auch schon beim heutigen Thema. Viele – und Du vielleicht auch – kennen das schon. Man geht am Sonntag ins Wahllokal, macht zwei Kreuze und geht wieder. Doch gibt es bei dieser Wahl auch viele Erstwähler. Für die stellen wir mal ganz kurz das Wahlsystem vor.

Wie wählt man eigentlich?

Wie so häufig in Deutschland ist das auch irgendwie ziemlich börokratisch und kompliziert. Was unterscheidet Erst- und Zweitstimme? Was ist ein Überhangmandat? Und wann kommt jemand jetzt eigentlich in den Bundestag?

Fragen über Fragen. Alsoooo.

Jeder Wähler und jede Wählerin hat zwei Stimmern zur Verfügung. Eben die sogenannte Erst- und Zweitstimme. Mit der Erstimme wird der Direktkandidat aus den Wahlkreisen gewählt. Von diesen Wahlkreisen gibt es insgesamt 299. Jeder Direktkandidat, der die relativ meisten Stimmen in einem dieser Wahlkreise bekommen hat, zieht in den Bundestag ein. Da es aber 598 Sitze im Bundestag zu vergeben gibt, ist das nur die Hälfte. Die andere Hälfte wird anhand der Zweitstimmen ermittelt.

Bei den Zweitstimmen stehen nur die Namen der Parteien, keine Namen von Personen wie bei der Erststimme. Die andere Hälfte wird dann so verteilt, dass jede Partei von der Gesamtzahl der gewonnenen Sitze jene abzieht, die von den Wahlkreissiegern besetzt sind. Die verbleibenen Sitze werden dann von den Kandidaten der Landesliste aufgefüllt.

Dann gibt es noch Überhangs- und Ausgleichsmandate, aber das ist jetzt zu viel für hier. Ihr könnt das aber beispielsweise bei der Bundeszentrale für politische Bildung nachlesen.

Die Sache mit der Briefwahl

Wer am Samstag noch feiern möchte und sich nicht sicher ist, ob er es bis 18:00 ins Wahllokal schafft, der sollte über Briefwahl nachdenken. Dabei bekommt ihr den Wahlzettel per Post zugeschickt, könnt eure Stimme abgeben und per Post auch wieder zurückschicken. Und ihr müsst auch nicht mal Porto bezahlen. 😉
Beantragen könnt ihr die Briefwahl bei eurer Stadt. Dafür braucht ihr lediglich die Wahlbenachrichtigung, um euch auch zu verifizieren. Fertig! Schon habt ihr eure Stimme abgegeben!

 


Bildhinweis: (c) Deutscher Bundestag / Marc-Steffen Unger