RĂŒckerstattung des Semesterticket-Beitrags: AntrĂ€ge bis 15. April 2021 möglich
AntrĂ€ge fĂŒr eine RĂŒckerstattung des Semestertickets fĂŒr das Sommersemester 2021 können bis 15. April beim AStA gestellt werden.
Um das Geld fĂŒr das Semesterticket zurĂŒckerstattet zu bekommen, muss eine der folgenden Voraussetzungen gegeben sein:
- Du bist aufgrund eines Praktikums oder eines Auslandssemesters mindestens 120 Tage durchgehend wĂ€hrend des Semesters auĂerhalb des Geltungsbereichs des Landesweiten Semestertickets (Landesgrenze des Bundeslandes Niedersachsen inkl. Bremen)
- Du machst ein Urlaubssemester.
- Du besitzt einen gĂŒltigen Schwerbehinderten-Ausweis, der dir erlaubt, alle öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen. In diesem Fall besteht auĂerdem die Möglichkeit, sich beim Studierendensekretariat dauerhaft von der Zahlung befreien zu lassen.
- Du bist zusÀtzlich an einer anderen Hochschule in Niedersachsen oder Bremen immatrikuliert, welche auch das Landesweite Semesterticket nutzt.
Wichtig: Vor Antragstellung fĂŒr eine RĂŒckerstattung muss der vollstĂ€ndige Semesterbeitrag an die Hochschule fĂŒr das kommende Semester gezahlt werden.
AusfĂŒhrlichere Informationen und den Link zur Einreichung des Antrags finden Sie auf der Seite des AStAÂ gibt es wie immer hier.
Ob es fĂŒr das nĂ€chste Semester wieder eine Corona-Erstattung fĂŒr diejenigen gibt, die nicht in Niedersachsen gemeldet sind und nur Onlineveranstaltungen haben, wird der AStA bis Ende Februar mit den Verkehrsbetrieben aushandeln. Die Informationen dazu werden dann gesondert bekannt gegeben.
PS: Solltest du Lust auf ein Studentisches Ehrenamt haben, informiere dich gerne auf der Seite des AStA, wir haben einige Referate frei!