Gremienbescheinigung
Auf dieser Seite kann die Gremienbescheinigung für alle studentischen Gremien beantragt werden. Diese Bescheinigung dient als Nachweis für die aktive Teilnahme in universitären oder akademischen Gremien. Der Antragsprozess ist einfach gestaltet und erfolgt vollständig online. Nach der Überprüfung der eingereichten Informationen wird die Bescheinigung erstellt. Die Zustellung der Bescheinigung erfolgt sowohl per Post als auch per E-Mail.
Wichtige Hinweise!
- Die eingereichten Daten werden vom Referat für Hochschulpolitik geprüft, daher kann die Bearbeitungszeit bis zu 14 Tage betragen.
- Gremienbescheinigungen werden erst nach einer Amtszeit von mindestens drei (vollendeten) Monaten ausgestellt. Beispiel: Beginnt die Amtsperiode am 01. März, ist eine Beantragung ab dem 01. Juli möglich.
- Bei Aktivitäten in mehreren Gremien ist für jedes Gremium eine separate Bescheinigung erforderlich.
- Für den Senat wird die Bescheinigung vom Präsidialbüro und für Fakultätsrat, Institutsrat vom jeweiligen Dekanat ausgestellt.