Anträge für eine Rückerstattung des Semestertickets für das Sommersemester 2021 können bis 15. April beim AStA gestellt werden.

Um das Geld für das Semesterticket zurückerstattet zu bekommen, muss  eine der folgenden Voraussetzungen gegeben sein:

  1. Du bist aufgrund eines Praktikums oder eines Auslandssemesters mindestens 120 Tage durchgehend während des Semesters außerhalb des Geltungsbereichs des Landesweiten Semestertickets (Landesgrenze des Bundeslandes Niedersachsen inkl. Bremen)
  2. Du machst ein Urlaubssemester.
  3. Du besitzt einen gültigen Schwerbehinderten-Ausweis, der dir erlaubt, alle öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen. In diesem Fall besteht außerdem die Möglichkeit, sich beim Studierendensekretariat dauerhaft von der Zahlung befreien zu lassen.
  4. Du bist zusätzlich an einer anderen Hochschule in Niedersachsen oder Bremen immatrikuliert, welche auch das Landesweite Semesterticket nutzt.

Wichtig: Vor Antragstellung für eine Rückerstattung muss der vollständige Semesterbeitrag an die Hochschule für das kommende Semester gezahlt werden.

Ausführlichere Informationen und den Link zur Einreichung des Antrags finden Sie auf der Seite des AStA gibt es wie immer hier.

Ob es für das nächste Semester wieder eine Corona-Erstattung für diejenigen gibt, die nicht in Niedersachsen gemeldet sind und nur Onlineveranstaltungen haben, wird der AStA bis Ende Februar mit den Verkehrsbetrieben aushandeln. Die Informationen dazu werden dann gesondert bekannt gegeben.

PS:  Solltest du Lust auf ein Studentisches Ehrenamt haben, informiere dich gerne auf der Seite des AStA, wir haben einige Referate frei!