Rückerstattung
Semesterticket Rückerstattung
Grundsätzlich sind alle Studierenden der Hochschule Osnabrück zur Abnahme des Semestertickets verpflichtet. Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du dir aber den bereits gezahlten Beitrag für das Semesterticket erstatten lassen (s. u. Gründe). Beachte jedoch, dass die Überweisung des Semesterbeitrages zwingend notwendig für deine Rückmeldung und damit Immatrikulation ist. Die Anträge auf Rückerstattung sind somit nach Überweisung des Semesterbeitrages sowie vor dem jeweiligen Semester und rechtzeitig zum Fristende zu stellen, andernfalls kann der Betrag nicht erstattet werden.
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Gründe für eine Rückerstattung
Da das Semesterticket auf einem Solidarmodell basiert ist eine Rückerstattung des Beitrages nur unter den folgenden Gründen möglich:
120 Tage nicht in Niedersachsen/Bremen
Du bist aufgrund eines Praktikums oder eines Auslandssemesters aufgrund deines Studiums mindestens 120 Tage am Stück im Semester (ca. 4 Monate) außerhalb des Geltungsbereichs des Landesweiten Semestertickets.
Nachweis: Praktikumsnachweis oder Nachweis für das Auslandssemester (Folgende Daten müssen im Nachweis klar erkennbar sein und mit dem Antrag übereinstimmen: Name und Nachname des Antragstellers, Ort des Praktikums oder Auslandsemesters, Zusammenhang zum Studium, Zeitraum der Abwesenheit mit genauem Datum)
Urlaubssemester
Du machst im Antragssemester ein Urlaubssemester.
Nachweis: Bescheinigung über das Urlaubssemester von der Hochschule
Schwerbehindertenausweis
Du hast einen gültigen Schwerbehindertenausweis, der dir erlaubt alle öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen. In diesem Fall kannst du entweder bei uns einen Antrag auf Rückerstattung stellen oder eine Kopie deines Schwerbehindertenausweises beim Studierendensekretariat hinterlegen und erhälst künftig eine reduzierte Semesterbeitragsrechnung.
Nachweis: Gültiger Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen: G, aG, H, Gl, B oder Bl)
Midwifery B.Sc. im 1. bis 3. Semester
Du studierst Midwifery B.Sc. im 1-3 Semester und machst den praktischen Teil deiner Ausbildung außerhalb von Niedersachsen/Bremen.
Nachweis: Die Immatrikulationsbescheinigung der Hochschule und der Ausbildungsvertrag der Praxisstätte
Doppelt immatrikuliert
Du bist zusätzlich an einer anderen Hochschule in Niedersachsen/Bremen immatrikuliert, welche ebenfalls das Landesweite Semesterticket nutzt.
Nachweis: Eine Bescheinigung der anderen Hochschule. Daraus muss hervorgehen, dass du dort das Landesweite Semesterticket erworben hast und dass eine Rückerstattung in dem beantragten Semester für dich nicht vorgesehen ist.
Zeitraum der Anträge
Die Anträge auf Semesterticket Rückerstattung werden immer im Voraus gestellt. Für das
Wintersemester ist es der Zeitraum vom 01. Juli bis 15. Oktober und für das
Sommersemester der 1. Januar bis zum 15. April.
01.07. – 15.10.
01.01. – 15.04.
Antrag auf Rückerstattung: So geht’s!
Den Antrag auf Rückerstattung kannst du ausschließlich über die Webanwendung SeTiEr stellen. Nachweise und Anträge in anderer Form können nicht beachtet werden.
Gründe prüfen
Prüfe, ob bei dir einer der oben genannten Gründe vorliegt!
Nachweise sammeln
Sammle alle Nachweise, die du für eine Erstattung benötigst.
Antragszeitraum prüfen
Befindest du dich im (richtigen) Antragszeitraum? Denk daran, dass die Anträge immer im Voraus gestellt werden!
Antrag auf SeTiEr stellen
Gehe auf SeTiEr und stelle deinen Antrag und füge alle relevanten Informationen und Nachweise ein (Beachte Groß- und Kleinschreibung!).
Mail erhalten
Gehe auf SeTiEr und stelle deinen Antrag und füge alle relevanten Informationen und Nachweise ein (Beachte Groß- und Kleinschreibung!).
Dein Antrag wurde abgelehnt? Dann fehlt ein Nachweis, es wurden fälschliche Informationen eingetragen oder du bist für eine Rückerstattung nicht berechtigt.
Bei einer Bestätigungsmail folgt Schritt 6.
CampusCard validieren
Folge den Anweisungen in der Bestätigungsmail und validiere deine CampusCard (Beachte, erst deine CampusCard nach der Bestätigungsmail zu validieren)
CampusCard vorzeigen
Zeige die Karte im AStA Büro an deinem Standort vor. Die Büros findest du hier.
Fristen
Sommersemester: 30.04.
Wintersemester 31.10.
Rückerstattung erhalten
Wenn deine Karte richtig validiert wurde, war deine Rückerstattung erfolgreich! Du erhältst in den nächsten Tagen den Semesterticketbeitrag zurück.
FAQ zur Semesterticket Rückerstattung
Semesterticket Rückerstattung
Du kannst ausschließlich online über die Webanwendung SeTiEr einen Antrag auf Rückerstattung stellen. Nachweise und Anträge in anderer Form werden nicht beachtet.
Kein Problem, schick die CampusCard in der Frist per Post (Eingang Poststempel zählt) an die Postadresse des AStA der Hochschule Osnabrück. Lege in den Brief einen adressierten (nicht frankierten) Rückumschlag, wir validieren die Karte und schicken sie mit dem Rückumschlag an die Adresse, die angegeben ist.
Nur, wenn du einen gültigen unbefristeten Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen: G, aG, H, Gl, B oder Bl) besitzt, kannst du beim Studierendensekretariat vereinbaren, dass dir künftig der Beitrag für das Semesterticket nicht mehr in Rechnung gestellt wird. Sollte dies nicht erwünscht sein, kannst du ganz normal für jedes Semester deine Rückerstattung über unser Portal online beantragen.
Deine CampusCard MUSS jetzt einmal neu validiert werden – Somit wird das von dir beantragte Semesterticket von der CampusCard gelöscht. Das aktuelle Semester, welches bezahlt ist, bleibt natürlich erhalten. Danach musst du deine CampusCard im AStA-Büro vorzeigen.