Rückerstattung

Semesterticket Rückerstattung

Grundsätzlich sind alle Studierenden der Hochschule Osnabrück zur Abnahme des Semestertickets verpflichtet. Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du dir aber den bereits gezahlten Beitrag für das Semesterticket erstatten lassen (s. u. Gründe). Beachte jedoch, dass die Überweisung des Semesterbeitrages zwingend notwendig für deine Rückmeldung und damit Immatrikulation ist. Die Anträge auf Rückerstattung sind somit nach Überweisung des Semesterbeitrages sowie vor dem jeweiligen Semester und rechtzeitig zum Fristende zu stellen, andernfalls kann der Betrag nicht erstattet werden.

Direkt zu SeTiEr

Gründe für eine Rückerstattung

Da das Semesterticket auf einem Solidarmodell basiert ist eine Rückerstattung des Beitrages nur unter den folgenden Gründen möglich:

Buchstabe T als Kachel

120 Tage nicht in Niedersachsen/Bremen

Du bist aufgrund eines Praktikums oder eines Auslandssemesters aufgrund deines Studiums mindestens 120 Tage am Stück im Semester (ca. 4 Monate) außerhalb des Geltungsbereichs des Landesweiten Semestertickets.

Nachweis: Praktikumsnachweis oder Nachweis für das Auslandssemester (Folgende Daten müssen im Nachweis klar erkennbar sein und mit dem Antrag übereinstimmen: Name und Nachname des Antragstellers, Ort des Praktikums oder Auslandsemesters, Zusammenhang zum Studium, Zeitraum der Abwesenheit mit genauem Datum)

Buchstabe W Kreis

Urlaubssemester

Du machst im Antragssemester ein Urlaubssemester.

Nachweis: Bescheinigung über das Urlaubssemester von der Hochschule

Buchstabe W Kreis

Schwerbehindertenausweis

Du hast einen gültigen Schwerbehindertenausweis, der dir erlaubt alle öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen. In diesem Fall kannst du entweder bei uns einen Antrag auf Rückerstattung stellen oder eine Kopie deines Schwerbehindertenausweises beim Studierendensekretariat hinterlegen und erhälst künftig eine reduzierte Semesterbeitragsrechnung.

Nachweis: Gültiger Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen: G, aG, H, Gl, B oder Bl)

Buchstabe H als Kachel

Midwifery B.Sc. im 1. bis 3. Semester

Du studierst Midwifery B.Sc. im 1-3 Semester und machst den praktischen Teil deiner Ausbildung außerhalb von Niedersachsen/Bremen.

Nachweis: Die Immatrikulationsbescheinigung der Hochschule und der Ausbildungsvertrag der Praxisstätte

Buchstabe H als Kachel

Doppelt immatrikuliert

Du bist zusätzlich an einer anderen Hochschule in Niedersachsen/Bremen immatrikuliert, welche ebenfalls das Landesweite Semesterticket nutzt.

Nachweis: Eine Bescheinigung der anderen Hochschule. Daraus muss hervorgehen, dass du dort das Landesweite Semesterticket erworben hast und dass eine Rückerstattung in dem beantragten Semester für dich nicht vorgesehen ist.

Zeitraum der Anträge

Die Anträge auf Semesterticket Rückerstattung werden immer im Voraus gestellt. Für das
Wintersemester ist es der Zeitraum vom 01. Juli bis 15. Oktober und für das
Sommersemester der 1. Januar bis zum 15. April.

01.07. – 15.10.
01.01. – 15.04.

Antrag auf Rückerstattung: So geht’s!

Den Antrag auf Rückerstattung kannst du ausschließlich über die Webanwendung SeTiEr stellen. Nachweise und Anträge in anderer Form können nicht beachtet werden.

Buchstabe W Kreis

Gründe prüfen

Prüfe, ob bei dir einer der oben genannten Gründe vorliegt!

Buchstabe W Kreis

Nachweise sammeln

Sammle alle Nachweise, die du für eine Erstattung benötigst.

Buchstabe W Kreis

Antragszeitraum prüfen

Befindest du dich im (richtigen) Antragszeitraum? Denk daran, dass die Anträge immer im Voraus gestellt werden!

Buchstabe W Kreis

Antrag auf SeTiEr stellen

Gehe auf SeTiEr und stelle deinen Antrag und füge alle relevanten Informationen und Nachweise ein (Beachte Groß- und Kleinschreibung!).

Buchstabe W Kreis

Mail erhalten

Gehe auf SeTiEr und stelle deinen Antrag und füge alle relevanten Informationen und Nachweise ein (Beachte Groß- und Kleinschreibung!).

Dein Antrag wurde abgelehnt? Dann fehlt ein Nachweis, es wurden fälschliche Informationen eingetragen oder du bist für eine Rückerstattung nicht berechtigt.

Bei einer Bestätigungsmail folgt Schritt 6.

Buchstabe W Kreis

CampusCard validieren

Folge den Anweisungen in der Bestätigungsmail und validiere deine CampusCard (Beachte, erst deine CampusCard nach der Bestätigungsmail zu validieren)

Buchstabe W Kreis

CampusCard vorzeigen

Zeige die Karte im AStA Büro an deinem Standort vor. Die Büros findest du hier.
Fristen
Sommersemester: 30.04.
Wintersemester 31.10.

Buchstabe W Kreis

Rückerstattung erhalten

Wenn deine Karte richtig validiert wurde, war deine Rückerstattung erfolgreich! Du erhältst in den nächsten Tagen den Semesterticketbeitrag zurück.

FAQ zur Semesterticket Rückerstattung

No results found.

Semesterticket Rückerstattung

In welchem Zeitraum kann ich einen Antrag auf Rückerstattung stellen?

Im voraus, für das Wintersemester: 01.07. – 15.10.
Im voraus, für das Sommersemester: 01.01. – 15.04.

Außerhalb dieser Zeiträume ist das Portal geschlossen. Anträge die bis dahin nicht vollständig eingegangen sind, und daher abgelehnt wurden, werden gelöscht.

Was this helpful?
72
61
Wie kann ich die Rückerstattung beantragen?

Du kannst ausschließlich online über die Webanwendung SeTiEr einen Antrag auf Rückerstattung stellen. Nachweise und Anträge in anderer Form werden nicht beachtet.

Was this helpful?
57
57
Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wurde?

Nichts. Du kannst den Antrag weder bearbeiten, noch kannst du Nachweise per Mail nachschicken.

Wenn du neue Nachweise hast, die eine Erstattung rechtfertigen, kannst du den Antrag aber gerne in der Frist neu stellen.

Was this helpful?
68
51
Ich habe nicht die Möglichkeit die CampusCard zu validieren und/oder sie im AStA Büro vorzuzeigen. Was kann ich tun?

Kein Problem, schick die CampusCard in der Frist per Post (Eingang Poststempel zählt) an die Postadresse des AStA der Hochschule Osnabrück. Lege in den Brief einen adressierten (nicht frankierten) Rückumschlag, wir validieren die Karte und schicken sie mit dem Rückumschlag an die Adresse, die angegeben ist.

Was this helpful?
66
55
Bis wann muss ich die validierte CampusCard im AStA Büro vorzeigen bzw. einschicken?

Im Wintersemester: bis zum 31.10.
Im Sommersemester: bis zum 30.04.
Danach wird der Antrag automatisch abgelehnt. Eine Rückerstattung ist dann nicht mehr möglich.

Was this helpful?
63
48
Gibt es auch eine Teilerstattung? Zum Beispiel will ich nur einen Monat bezahlen, da ich 5 Monate im Ausland bin.

Teilerstattungen gibt es nicht. In einem solchen Fall kannst du dir aussuchen, ob du das Semesterticket behalten möchtest oder nicht.

Was this helpful?
63
48
Könnt ihr nicht eine Ausnahme machen?

Nein, das lässt der Vertrag mit den Verkehrsbetrieben nicht zu.

Was this helpful?
58
53
Ich werde/wurde vor bzw. innerhalb eines Monats nach Vorlesungsbeginn exmatrikuliert. Kann ich mir das Geld für das Semesterticket auch erstatten lassen?

Ja, in diesem Fall erstattet dir das Studierendensekretariat den kompletten Semesterbeitrag. Der Beitrag für das Semesterticket wird allerdings nur erstattet, sofern die Campuscard mit der Exmatrikulation im Studierendensekretariat abgegeben wird.

Was this helpful?
62
53
Kann ich mich auch vom Semesterticket befreien lassen?

Nur, wenn du einen gültigen unbefristeten Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen: G, aG, H, Gl, B oder Bl) besitzt, kannst du beim Studierendensekretariat vereinbaren, dass dir künftig der Beitrag für das Semesterticket nicht mehr in Rechnung gestellt wird. Sollte dies nicht erwünscht sein, kannst du ganz normal für jedes Semester deine Rückerstattung über unser Portal online beantragen.

Was this helpful?
61
61
Was passiert, wenn der Antrag angenommen wurde?

Deine CampusCard MUSS jetzt einmal neu  validiert werden – Somit wird das von dir beantragte Semesterticket von der CampusCard gelöscht. Das aktuelle Semester, welches bezahlt ist, bleibt natürlich erhalten. Danach musst du deine CampusCard im AStA-Büro vorzeigen.

Was this helpful?
58
53