Es ist ein erster Erfolg! Der ursprüngliche Vertrag der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) tritt nicht ab dem 01.01.2017 in Kraft. Die VG Wort, die Kultusministerkonferenz und die Hochschulrektorenkonferenz haben sich darauf geeinigt, dass urheberrechtlich geschützte Texte bis zum 30. September 2017 weiterhin digital zur Verfügung gestellt werden dürfen.
Hier ein paar Hintergrundinformationen: Die Hochschulen bzw. die Länder haben seit langer Zeit ein pauschales Zahlungsmodell für urheberrechtlich geschützte Texte. Für die ganzen Texte, die wir also von unseren Dozenten bekommen, bezahlen die Hochschulen eine Pauschale.
Das sollte mit einer neuen Einigung geändert werden, sodass die Texte einzeln erfasst und bezahlt werden müssten. Abgesehen von dem unglaublichen administrativen Aufwand, wäre dies finanziell auch nicht tragbar. Denkt mal daran, wieviele Texte wir von OSCA runterladen können!

Was heißt das genau?

Für uns Studis heißt das, dass wir weiterhin Skripte, Artikel und Handapparate auf OSCA bekommen! Und wir müssen nicht in den Bibliotheken um die wenigen Bücher kämpfen! Wohoo!

ABER: Die Einigung ist wie gesagt nur verschoben. Es könnte also immer noch passieren, dass ab dem nächsten Wintersemester diese Einigung doch in Kraft tritt. Für den moment gilt: Informier und engagier Dich! Wir von Hochschulfreun.de bzw. vom AStA werden Dich natürlich auf dem Laufenden halten. Aber nur zusammen mit Dir und den anderen Studis können wir was bewegen.

Vielleicht hast Du von der Petition auf change.org gelesen, die mehr als 88.000 Unterstützer fand und somit wesentlich zu diesem Erfolg beigetragen hat!

Falls also die VG Wort zum nächsten Wintersemester wieder Thema werden sollte (und das wird sie) und es gibt immer noch keine bessere Einigung, dann brauchen wir Deine Hilfe, um dagegen vorzugehen. Wir brauchen umsetzbare Bezahlmodelle und Deine Stimme kann helfen, dass wir diese auch bekommen!

Wer jetzt immer noch nicht weiß, worum es eigentlich geht, der kann sich nochmal unseren ersten Artikel zur VG-Wort oder das FAQ der Bibliothek durchlesen.