Kommissionen

Kommissionen gibt es eine ganze Menge an der Hochschule. Sie entscheiden im Interesse der Studierendenschaft und streben Verbesserungen an. In allen Kommissionen haben Studierende Mitspracherecht.

Die verschiedenen Kommissionen

Buchstabe B als Kachel

Berufungskommission

Die Berufungskommission veranlasst die Ausschreibung der Professur und steht dem jeweiligen Fakultätsrat beratend zur Seite. Zu den Aufgabengebieten der Berufungskommission gehört außerdem die Durchführung von Vorstellungsgesprächen, die Einladung zu Probelehrveranstaltungen, die Einholung von Gutachten, die Erstellung von Rangfolgelisten der Bewerber*innen sowie die Berichtsverfassung zum Berufungsverfahren. Die weiterführenden Schritte werden vom Fakultätsrat, Senat, Präsidium und Fachministerium oder Stiftungsrat vorgenommen. Teil dieser Kommission können Studierende, (externe) Professor*innen, wissenschaftliche Mitarbeitende und nicht stimmberechtigte Mitarbeitende aus Technik und Verwaltung sein

Buchstabe I als Kachel

Internationale Kommission (WiSo)

Die Internationale Kommission berät sich in der Regel dreimal pro Semester zu allen Fragen, die einen internationalen Kontext aufweisen. Die Beschlüsse werden anschließend als Empfehlung an die zuständigen Organe zur Umsetzung weitergegeben. In der Kommission wird jedes Studienprofil durch einen vom Fakultätsrat gewählten Vertreter repräsentiert. Ebenfalls vom Fakultätsrat werden zwei Studierende gewählt, von denen einer einem internationalen Studiengang angehören muss. Des Weiteren nehmen die Koordinatorin des IFO, der zuständige Studiendekan (Leitung) und der Gleichstellungsbeauftragte an den Sitzungen teil.

Buchstabe G als Kachel

Studienkommission

Jede Fakultät an der Hochschule hat eine eigene Kommission für Lehre und Studium, die Studienkommission. Diese ist von dem Fakultätsrat getroffenen Entscheidungen zu den Themen Lehre, Studium und Prüfungen zu informieren. Daraufhin hat die Studienkommission die Möglichkeit Empfehlungen auszusprechen. Die Bedeutung der Studienkommission liegt darin, dass sie die Fakultät fachlich vertritt und ein angemessener Informationsfluss vorhanden ist. In der Studienkommission sitzen neben den Studierenden, die mindestens die Hälfte der Kommissionsplätze besetzen, auch Professoren. Die Leitung wird von einem/einer Studiendekan*in übernommen. Diese Position besitzt kein Stimmrecht.

Buchstabe V als Kachel

Vergabekommission des Deutschlandstipendiums:

Die Vergabekommission des Deutschlandstipendiums prüft die Bewerbungen auf Förderungseignung und entscheidet, an welche Studierenden das Stipendium geben soll. Die Kommission (oder lt. Richtlinie auch der Stipendienauswahlausschuss) besteht aus einem Mitglied des Präsidiums, zwei vom Studierendenparlament berufenen studentischen Mitgliedern, einem nichtstudentischen Mitglied des Senats und der Gleichstellungsbeauftragten der Hochschule Osnabrück.

Buchstabe E als Kachel

Ethikkommission

Die Ethikkommission gewährt Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern Hilfe durch Beratung und Beurteilung ethischer und datenschutzrechtlicher Aspekte bei Forschungsvorhaben am und mit Menschen in den Gesundheits-, Sozial-, Ingenieur- und Agrarwissenschaften unbeschadet der Verantwortung der Wissenschaftlerinnen oder Wissenschaftler für das Forschungsvorhaben und seine Durchführung. Mitglieder sind ausschließlich Mitarbeitende der Hochschule.

Buchstabe S als Kachel

Studienqualitätsmittelkommission

Studienqualitätsmittel sind Gelder vom Land, die der Hochschule zur Sicherung und Verbesserung der Qualität der Lehre und der Studienbedingungen in jedem Semester gewährt werden. Die Summe der zur Verfügung gestellten Mittel richtet sich nach der Anzahl der Studierenden. An dieser Stelle kommt die Studienqualitätsmittelkommission, die auch zu einemDie Studienqualitätskommissuin ist, dafür verantwortlich, dass die Mittel zweckgerecht verteilt werden. Die letztendliche Entscheidungsgewalt liegt jeodch beim Präsidium. Anträge zur Verwendung der Studienqualitätsmittel im Rahmen von Studium und Lehre können jeweils zum Semesterbeginn von jedem Hochschulmitglied bei der Kommission eingereicht werden.

Buchstabe G als Kachel

Gleichstellungskommission

Es gibt sowohl die Aufgabe des Gleichstellungsbeauftragten als auch eine Kommission für Gleichstellung. Die Vertreter*innen in der Kommission werden durch den Senat gewählt und setzen sich aus je drei Mitgliedern der Professorengruppe, der wissenschaftlichen Mitarbeitenden, der Mitarbeitenden aus Tecknik und Verwaltung und zwei Studierenden (spezielle Amtszeit: 1 Jahr) zusammen. Mehrheitlich sind Frauen in der Kommission vertreten. Vorsitzender ist der Präsident. Um in der Kommission mitwirken zu können, müssen sich die Mitglieder zur Verwirklichung des Gleichstellungsauftrages gem. § 3 Abs. 3 NHG bekennen. Die zweimal im Semester tagende Kommission nimmt eine beratende, unterstützende und überprüfende Stellung rund um die Umsetzung des Gleichstellungsauftrages ein.

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