Rückerstattung
Semesterticket Rückerstattung
Grundsätzlich sind alle Studierenden der Hochschule Osnabrück zur Abnahme des Semestertickets verpflichtet. Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du dir aber den bereits gezahlten Beitrag für das Semesterticket erstatten lassen (s. u. Gründe). Beachte jedoch, dass die Überweisung des Semesterbeitrages zwingend notwendig für deine Rückmeldung und damit Immatrikulation ist. Die Anträge auf Rückerstattung sind somit nach Überweisung des Semesterbeitrages sowie vor dem jeweiligen Semester und rechtzeitig zum Fristende zu stellen, andernfalls kann der Betrag nicht erstattet werden.
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Gründe für eine Rückerstattung
Da das Semesterticket auf einem Solidarmodell basiert ist eine Rückerstattung des Beitrages nur unter den folgenden Gründen möglich:
Achtung: Ab dem Wintersemester 2024/2025 gelten aufgrund der Einführung des Deutschlandsemestertickets andere Rückerstattungs-Regelungen.
3 Monate nicht in Deutschland
Du bist aufgrund eines Praktikums oder eines Auslandssemesters aufgrund deines Studiums mindestens 3 Monate außerhalb des Geltungsbereichs des Deutschlandsemestertickets.
Nachweis: Praktikumsnachweis oder Nachweis für das Auslandssemester (Folgende Daten müssen im Nachweis klar erkennbar sein und mit dem Antrag übereinstimmen: Name und Nachname des Antragstellers, Ort des Praktikums oder Auslandsemesters, Zusammenhang zum Studium, Zeitraum der Abwesenheit mit genauem Datum)
Urlaubssemester
Du machst im Antragssemester ein Urlaubssemester.
Nachweis: Bescheinigung über das Urlaubssemester von der Hochschule
Schwerbehindertenausweis
Du hast einen gültigen Schwerbehindertenausweis, der dir erlaubt alle öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen. In diesem Fall kannst du entweder bei uns einen Antrag auf Rückerstattung stellen oder eine Kopie deines Schwerbehindertenausweises beim Studierendensekretariat hinterlegen und erhälst künftig eine reduzierte Semesterbeitragsrechnung.
Nachweis: Gültiger Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen: G, aG, H, Gl, B oder Bl)
Doppelt immatrikuliert
Du bist zusätzlich an einer anderen Hochschule immatrikuliert, welche ebenfalls das Deutschlandsemesterticket anbietet.
Nachweis: Eine Bescheinigung der anderen Hochschule. Daraus muss hervorgehen, dass du dort das Deutschlandsemesterticket erworben hast und dass eine Rückerstattung in dem beantragten Semester für dich nicht vorgesehen ist.
Zeitraum der Anträge
Die Anträge auf Semesterticket Rückerstattung werden immer im Voraus gestellt. Für das
Wintersemester ist es der Zeitraum vom 01. Juli bis 15. Oktober und für das
Sommersemester der 1. Januar bis zum 15. April.
01.07. – 15.10.
01.01. – 15.04.
Antrag auf Rückerstattung: So geht’s!
Den Antrag auf Rückerstattung kannst du ausschließlich über die Webanwendung SeTiEr stellen. Nachweise und Anträge in anderer Form können nicht beachtet werden.
Gründe prüfen
Prüfe, ob bei dir einer der oben genannten Gründe vorliegt!
Nachweise sammeln
Sammle alle Nachweise, die du für eine Erstattung benötigst.
Antragszeitraum prüfen
Befindest du dich im (richtigen) Antragszeitraum? Denk daran, dass die Anträge immer im Voraus gestellt werden!
Antrag auf SeTiEr stellen
Gehe auf SeTiEr und stelle deinen Antrag und füge alle relevanten Informationen und Nachweise ein (Beachte Groß- und Kleinschreibung!).
Mail erhalten
Nach ca. einem Werktag erhälst du eine Mail mit einer Genehmigung oder einer Ablehnung.
Dein Antrag wurde abgelehnt? Dann fehlt ein Nachweis, es wurden fälschliche Informationen eingetragen oder du bist für eine Rückerstattung nicht berechtigt.
Bei einer Bestätigungsmail erhälst du nach ein paar Tagen das Geld für das Semesterticket zurück und dein Semesterticket wird deaktiviert.
FAQ zur Semesterticket Rückerstattung
Semesterticket Rückerstattung
Du kannst ausschließlich online über die Webanwendung SeTiEr einen Antrag auf Rückerstattung stellen. Nachweise und Anträge in anderer Form werden nicht beachtet.
Nur, wenn du einen gültigen unbefristeten Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen: G, aG, H, Gl, B oder Bl) besitzt, kannst du beim Studierendensekretariat vereinbaren, dass dir künftig der Beitrag für das Semesterticket nicht mehr in Rechnung gestellt wird. Sollte dies nicht erwünscht sein, kannst du ganz normal für jedes Semester deine Rückerstattung über unser Portal online beantragen.