Anträge für eine Rückerstattung des Semestertickets für das Sommersemester 2021 können bis 15. April beim AStA gestellt werden.
Wie in jedem Jahr gelten die gelten die bekannten Rückerstattungsgründe, die ihr unter dem folgenden Link findet: FAQ-Semesterticket-Rückerstattung .
Des Weiteren haben wir, wie bereits im letzten Wintersemester 20/21, auch diesmal stellvertretend für alle Hochschulen und Universitäten in Niedersachsen eine coronabedingte Rückerstattung mit den Verkehrsbetrieben verhandelt.
Für alle Studierenden, die im Sommersemester 2021 nicht am Präsenzbetrieb teilnehmen werden und sich während des Semesters nicht im Geltungsbereich des Semestertickets (Niedersachsen/Bremen) aufhalten, können wir daher eine Rückerstattung anbieten.
Was ihr dafür tun/nachweisen müsst:
- Einen Antrag im Setier-Portal stellen (https://setier.hs-osnabrueck.de)
- Rückerstattungsgrund „Nicht in Niedersachsen/Bremen“ auswählen
- Als Nachweis benötigen wir:
- Eine aktuelle Meldebescheinigung, die zeigt, dass ihr weder einen Erst- noch einen Zweitwohnsitz im Geltungsbereich des Semestertickets (Niedersachsen/ Bremen) habt.
- Eine Auflistung eurer Kurse mit dem dazugehörigen Kurskalender, der nachweist, dass ihr ausschließlich an Onlinekursen teilnehmt.
- Wie so etwas aussehen kann und welche Tools euch dabei helfen, findet ihr unter https://hochschulfreun.de/semesterticket-corona-ruckerstattung/.
- Antrag abschicken und auf Genehmigung warten
- CampusCard validieren, Karte im AStA-Büro vorzeigen oder mit adressiertem Rückumschlag einschicken
- Geld zurückbekommen
Das Rückerstattungsportal ist noch bis zum 15.04.2021 für das Sommersemester geöffnet. Bedenkt bei eurer Rückerstattung jedoch, dass ihr das Ticket in der Regel nicht wieder aktivieren könnt, wenn ihr es doch benötigen solltet.
P. S.: Falls ihr Interesse habt, eure Ideen zur Verbesserung des Studiums einzubringen, schaut doch mal auf https://hochschulfreun.de/mitmachen/ vorbei.
Viele Grüße und bleibt gesund
AStA der Hochschule Osnabrück
Mobilitätsreferat