NITAG Tarifinfo 74

Aufgrund der aktuellen Situation bezüglich des Corona-Virus ist der Lehrbetrieb an den meisten Hochschulen derzeit eingestellt. Es muss daher davon ausgegangen werden, dass die Studierenden- ausweise, auf denen die Geltungsdauer mittels Thermoverfahren aufgebracht wird, nicht von allen Studierenden rechtzeitig zum Beginn des Sommersemesters am 01.04.2020 beschrieben werden können.

Das hat zur Folge, dass der Aufdruck zum landesweiten Semesterticket nicht aktualisiert werden kann. Aus diesem Grund gilt im Zeitraum vom 01.04.2020 bis zunächst 30.04.2020 folgende Ausnahmeregelung:

In den Zügen gelten:

  • –  die für das Sommersemester 2020 (vom 01.04.2020 – 30.09.2020) gültige Immatrikulationsbescheinigung zusammen mit
  • –  einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis als Fahrtberechtigungen.